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Lust am Denken | Novelle des Organtransplantationsgesetzes – Philosophische Überlegungen zu den verschiedenen Vorschlägen

3. August 2019 @ 16:00 - 18:00

Am 26. Juni 2019 fand im Deutschen Bundestag die erste Debatte über die verschiedenen Gesetzentwürfe zur Neuregelung des rechtlichen Rahmens der Organtransplantation statt. Erklärtes und im Bundestag unstrittiges Ziel der angestrebten Neuregelung ist eine Steigerung der postmortalen Organspenden. Thema der Debatte waren dabei vor allem die beiden derzeit auf dem Tisch liegenden Vorschläge für die Novellierung des Transplantationsgesetzes, nämlich einer an der auch jetzt schon geltenden Entscheidungslösung angelehnter Vorschlag und einer, der auf eine Widerspruchslösung setzt.

In dem Vorschlag, der von einer Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern unter Federführung von Annalena Baerbock und Katja Kipping vorgebracht wird, soll unter Festhalten an dem derzeit geltenden Grundsatz, nämlich dass das Fehlen eines Einverständnisses zur Organentnahme nach dem Tod ein Verbot der Organentnahme bedeutet, durch vermehrte Aufklärung und Beratung die Spendenbereitschaft erhöht werden. Der Vorschlag, der von einer Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern um Jens Spahn und Karl Lauterbach vorgebracht wird, will das Ziel der Steigerung der Spendenbereitschaft dadurch erreichen, dass der postmortalen Organentnahme explizit widersprochen werden muss, um sie zu verhindern – Schweigen zu diesem Thema wird als Zustimmung gewertet.

Die Debatte um Organspenden tangiert gleich eine ganze Reihe existentieller Grundfragen der Philosophie: Es geht zentral um die Frage des Rechts auf körperliche Unversehrtheit auch über den Tod hinaus, dann weiterhin um die Frage der Reichweite der Regelungskompetenz des Staates und die Frage der Verpflichtung des Staates und auch des Einzelnen, Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, ein solches auch falls möglich zur Verfügung zu stellen. Und schließlich und unabhängig von einer eventuellen Änderung des Transplantationsgesetzes ist mit dieser Debatte die Frage an jeden Einzelnen eng verbunden, ob er oder sie sich zur postmortalen Organentnahme bereit erklären sollte.

Auf der Veranstaltung Anfang August soll kurz der medizinische und rechtliche Rahmen dargestellt werden, bevor die philosophische Relevanz dieser Debatte beleuchtet wird. Im Zentrum der Lust am Denken wird dann die Analyse der beiden Gesetzesvorschläge und vor allem der in ihnen vorgebrachten Begründungen stehen – was letztlich ein Fundament für die eigene Beschäftigung mit der Frage der Organspende schaffen und eine mündige Partizipation an der derzeit geführten gesellschaftlichen Debatte zur Organspende ermöglichen soll.

Dieser Veranstaltungshinweis kann hier als PDF herunter geladen werden.

Leitung:

Dr. Christian Rabanus

Teilnahmevoraussetzungen:

Es gibt keine spezifischen Teilnahmevoraussetzungen.

Veranstaltungsort – Achtung! Ortsänderung!

Mitinitiative Wiesbaden e.V.
Marktstr. 32
65183 Wiesbaden

Termin:

  • 3.8.2019, 16-18 Uhr

Vergangene Termine:

  • 2.2.2019, 16-18 Uhr
  • 6.4.2019, 16-18 Uhr
  • 1.6.2019, 16-18 Uhr

Zukünftige Termine:

  • 5.10.2019, 16-18 Uhr
  • 7.12.2019, 16-18 Uhr

Unkostenbeitrag:

5,00 €

Rückfragen und Anmeldung:

Rückfragen und Anmeldungen können Sie per E-Mail an die Veranstaltungsleitung schicken:

Anfragen können auch postalisch oder per Fax an das Institut für Phänopraxie geschickt werden:

Institut für Phänopraxie | Christian Rabanus | Schiersteiner Straße 26 | 65187 Wiesbaden
Telefon: +49 611 5828138
Fax: +49 611 5828139

Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist allerdings nicht erforderlich.

Details

Datum:
3. August 2019
Zeit:
16:00 - 18:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

MitInitiative e.V. Wiesbaden
Marktstraße 32
Wiesbaden, Hessen 65183 Deutschland
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Veranstalter

Institut für Phänopraxie
Telefon
+49 611 5828138
E-Mail
info@phaenopraxie.de
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